Förderung für Familienurlaub beantragen!

Auch 2017 fördert der Freistaat Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen den gemeinsamen Urlaub von Familien. Mit dieser staatlichen Förderung soll einkommensschwachen Familien ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Ein gemeinsamer Urlaub der Familie dient der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärkt die Familiengemeinschaft.

Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllt sein.

Konditionen

Art der Förderung

Festbetragsfinanzierung, Projektförderung

Als Förderung werden individuelle Zuschüsse zu den Aufenthaltstagen gewährt. Dabei gelten An- und Abreisetag in der Regel zusammen als ein Aufenthaltstag.

Höhe der Förderung

Abhängig vom Familieneinkommen wird die Förderung entweder für alle teilnehmenden Familienmitglieder („niedrige Einkommensgrenze“) oder nur für die teilnehmenden Kinder („erhöhte Einkommensgrenze“) gewährt.

Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld.

Weitere Informationen gibt es hier:

SHIA e.V. LV Sachsen

tragende Verbände