
Familienbund der Katholiken in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz e.V.
Schweriner Str. 27
01067 Dresden
Förderung für Familienurlaub beantragen!
Auch 2017 fördert der Freistaat Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen den gemeinsamen Urlaub von Familien. Mit dieser staatlichen Förderung soll einkommensschwachen Familien ein Erholungsaufenthalt ermöglicht werden. Ein gemeinsamer Urlaub der Familie dient der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärkt die Familiengemeinschaft.
Gefördert werden unterschiedliche Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände in Deutschland. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllt sein.
Konditionen
Art der Förderung
Festbetragsfinanzierung, Projektförderung
Als Förderung werden individuelle Zuschüsse zu den Aufenthaltstagen gewährt. Dabei gelten An- und Abreisetag in der Regel zusammen als ein Aufenthaltstag.
Höhe der Förderung
Abhängig vom Familieneinkommen wird die Förderung entweder für alle teilnehmenden Familienmitglieder („niedrige Einkommensgrenze“) oder nur für die teilnehmenden Kinder („erhöhte Einkommensgrenze“) gewährt.
Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld.
Weitere Informationen gibt es hier:
SHIA e.V. LV Sachsen
tragende Verbände

Deutscher Familienverband
Landesverband Sachsen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Boltenhagener Str. 70
01109 Dresden

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Sachsen e.V.
Universitätsstraße 2
04109 Leipzig

SHIA e.V. Landesverband Sachsen
Sasstr. 2
04155 Leipzig
(Eckladen zur Eisenacher Straße)
